Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Physiotherapie am Freibad GbR – Yvonne Siebeneich & Diana Härtel. Kunde ist diejenige Person, die Buchungen tätigt und/oder Anwendungen in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die AGB an. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost als anerkannt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

§ 2 Terminvereinbarungen

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort vereinbaren, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zu Stande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z. B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.

§ 3 Terminabsagen / Verspätungen

Vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mindestens 24 Arbeitstagstunden vorher persönlich oder telefonisch ab (nicht per E-Mail)! Arbeitstage der Praxis sind Montag bis Freitag, außer feiertags. Für unentschuldigte oder zu spät abgesagt Termine sind wir laut § 615 BGB berechtigt, eine Ausfallrechnung zu stellen. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach der Preisliste der GKV.
Nach wiederholtem unentschuldigtem Fehlen, werden alle weiteren Termine von uns gelöscht und wir behalten uns vor ihr Rezept abzubrechen!
Diese Regelung für Terminabsagen gilt unabhängig vom Grund einer Absage.
Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Es ist der volle Leistungspreis zu zahlen.

§ 4 Terminabsagen durch uns

Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen. Der Termin wird dann möglichst zeitnah nachgeholt.
Um dies zu gewährleisten, bitten wir Sie, uns eine aktuelle Telefonnummer zur Verfügung zu stellen bzw. uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten mitteilen.

§ 5 Behandlungen

Die Physiotherapie am Freibad GbR besteht aus einem Team von qualifizierten und staatlich anerkannten Physiotherapeuten/Masseuren, das seine Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten ausführt. Wir können Ihnen allerdings kein Heilungsversprechen geben.
Vor Beginn der Behandlung muss eine gültige Heilmittelverordnung von einem Arzt vorliegen!
Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dies kann nur in einer angenehmen, entspannten und von Vertrauen geprägten Atmosphäre geschehen. Daher erfolgen alle in der Praxis durchgeführten Therapien in Absprache mit den Patienten, welcher dazu angehalten wird, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.
Der Therapeut ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.
Je nach Ermessen und kurzer Anamnese behält sich der/die Therapeut/-in vor, die Anwendung abzulehnen, z.B. bei akuten Erkrankungen oder erfragten Kontraindikationen.

§ 6 Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für jede Verordnung zu leisten. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen spätestens bei Ihrem ersten Termin mit. Er setzt sich zusammen aus 10%ige Beteiligung an den Kosten der Therapie sowie einer Verordnungsgebühr von 10,-€. Eventuelle Befreiungen von der Zuzahlung berücksichtigen wir natürlich gerne, sobald Sie uns Ihren gültigen Befreiungsausweis vorgelegt haben. Die Zuzahlung ist spätestens beim zweiten Termin fällig und in bar zu begleichen.
Im Falle eines Behandlungsabbruchs werden zu viel gezahlte Leistungen von uns zurückerstattet.

§ 7 Selbstzahlerleistungen

Für Selbstzahlerleistungen (Massagen, Tapes) gelten die Sätze, die in der Anlage zu diesen AGB (Preisliste) aufgeführt sind. Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens unmittelbar nach der erbrachten Leistung in bar zu begleichen, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zweifeln an der Liquidität des Kunden ist die Praxis berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist die Praxis vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Einstellung der Behandlung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen für privat Versicherte

Auch wenn die Krankenkasse nicht oder nur teilweise die Leistung übernimmt, muss der volle Behandlungspreis durch den Patienten an uns entrichtet werden, wenn er Leistungen bei uns in Anspruch nimmt. Dazu setzen wir vorab einen Honorarvertrag auf, in dem die Preise festgelegt sind.
Die Leistung beginnt ab der Terminvergabezeit mit Betreten des Behandlungsraumes und umfasst auch die Zeit, in der sich der Patient an- und auszieht, Beratungsgespräche, organisatorische Fragen sowie Vor- und Nachbereitungszeit durch den Therapeuten.
Die Rechnungsstellung von Verordnungen für privat Versicherte erfolgt in der Regel mit Erbringung der vertraglich bestimmten Leistung. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Maßgebend sind hierbei die Zahlungseingangstage.

§ 9 Gutscheine

Sie können in unserer Praxis Gutscheine erwerben für alle Selbstzahlerleistungen. Dies geschieht in Form eines Wertgutscheins und ist 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, dem der Gutschein ausgestellt wurde gültig. Ausnahmen bilden Sonderaktionen!
Der Gutschein muss zum vereinbarten Termin mitgebracht werden. Stornogebühren werden vom Gutscheinwert abgezogen. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.

§ 10 Datenschutz

Näheres über unsere Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Aushang!

§ 11 Schweigepflicht

Alle Therapeuten/-innen unserer Praxis unterliegen der Schweigepflicht. Sie haben Stillschweigen zu bewahren über alles, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Therapeuten/ – innen anvertraut oder bekannt geworden ist – auch gegenüber den Angehörigen geschäftsfähiger Patienten und über den Tod des Patienten hinaus. Dazu zählen auch alle Aufzeichnungen in der Patientenakte und zur Behandlungsdokumentation.
Unsere Therapeuten/-innen sind zur Offenbarung befugt, soweit sie von der Schweigepflicht entbunden worden sind oder soweit die Offenbarung durch Anzeigepflichten erforderlich sind.

§ 12 Haftungsausschluss

Die Physiotherapie am Freibad GbR schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern der Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen bzw. Therapie angewendet zu haben.

§ 13 Allgemeine Verhaltensregeln

Allen Kunden der Physiotherapie am Freibad GbR ist es nicht gestattet, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, die nicht in ihre Zuständigkeit gehören. Dazu zählen insbesondere das Verstellen von Kopfteilen an den Therapieliegen, das Hoch – und Herunterfahren von Therapieliegen, das Öffnen oder Schließen von Fenstern und Türen, das Hoch- oder Herunteregeln von Heizkörpern oder das Verstellen von Einrichtungsgegenständen (Stühle, Hocker, Liegen etc.).
Das Betreten der Behandlungsräume und des Turnraums ist nur nach Aufforderung durch das Personal gestattet!

§ 14 Hygiene

Wir sind eine medizinische Einrichtung, die allgemeinen Hygieneregularien unterliegt. Um Krankheiten zu vermeiden und auch zum Schutz und zum Wohlbefinden anderer Patienten behalten wir uns das Recht vor, Kunden nicht zu behandeln, die wiederholt allgemeine Maßnahmen zur Körperhygiene nicht durchführen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt gemäß §306 Abs.1BGB die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. Ein ganz oder teilweise unwirksamer Inhalt des Vertrages richtet sich laut §306 Abs.2BGB nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.

§ 16 Sonstiges

Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Physiotherapie am Freibad GbR – Yvonne Siebeneich & Diana Härtel, Am Freibad 1, 04564 Böhlen.

§ 17 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten ab dem 01.11.2022 und sind Grundlage jedes Vertrages und jeder Tätigkeit zwischen Physiotherapie am Freibad GbR und allen Kunden. Wir schließen den Behandlungsvertrag ausschließlich mit dem Patienten, weder mit den behandelnden Ärzten noch mit den Krankenkassen.